Hallo Tintenflügel,
ich denke, jemanden nicht zu verhaften, sondern erst einmal in Sicherheit zu wiegen, um ihn später doch zu fangen, ist nur dann nachvollziehbar, wenn man einen Vorteil daraus ziehen kann, z.B. sich vorher von der Person irgendetwas zeigen lässt o. sie noch für seine Zwecke nutzt. Wenn man jemanden einfach nur einlochen will, braucht man ja keine List - es sei denn natürlich, man will nicht, dass klar wird, dass die Regierung damit zu tun hat, aber wenn jemand ein Staatsverräter o.ä. ist, braucht man sich darum ja nicht zu kümmern.
Also wenn die List einen besonderen Nutzen für den listenreichen Ratsherren hat, ist es logisch, sonst nicht.
Viele Grüße,
Thiod.