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Genehmigung zur Veröffentlichung durch Erziehungsberechtigte

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Miezekatzemaus:
Hallo ihr Lieben!

Ich habe eine Kurzgeschichte für einen Wettbewerb geschrieben (Die Damen der Geschichte, falls den jemand kennt). Nun möchte ich gern wissen, wie das mit der Genehmigung der Erziehungsberechtigten zur möglichen Veröffentlichung läuft (hoffen kann man ja) zumal das alles per E-Mail erfolgt. Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte.

MfG, Mieze :D

Thiod:
Hallo Mieze,

ich kenne diesen speziellen Wettbewerb nicht. Steht in den Bedingungen, dass die Eltern einverstanden sein müssen? Ich selbst habe ein paar Mal an einem anderen (ausgesprochenen Jugend-)Wettbewerb teilgenommen, wo das meines Wissens nie verlangt wurde - aber vielleicht war ich auch schon über die Altersgrenze wo sie es verlangt haben oder so.
Was Erklärungen per E-Mail angeht, kann man oft die Einverständniserklärung mit Unterschrift als PDF schicken, viele Leute erkennen das an. Wie das bei deinem speziellen Wettbewerb ist, weiß ich nicht.

Viele Grüße,
Thiod.

Miezekatzemaus:
Ah, danke Thiod. Ja, die Eltern müssen einverstanden sein.
Lg, Mieze :D

Lachkakao:
Hallo Mieze,
bei welchen Wettbewerb hast du denn mitgemacht. Was war das Thema?

LG Lachkakao

Ann-Kathrin:
Meistens reicht schon ein einfacher Dreizeiler der Eltern, den du einscannst, wie Thiod schon sagte. Und wenn du dann angenommen wirst, musst du deine Eltern unterschreiben lassen im Vertrag. Natürlich zusätzlich zu deiner Unterschrift.

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