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Autor Thema: Genehmigung zur Veröffentlichung durch Erziehungsberechtigte  (Gelesen 8200 mal)

Offline Miezekatzemaus

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Hallo ihr Lieben!

Ich habe eine Kurzgeschichte für einen Wettbewerb geschrieben (Die Damen der Geschichte, falls den jemand kennt). Nun möchte ich gern wissen, wie das mit der Genehmigung der Erziehungsberechtigten zur möglichen Veröffentlichung läuft (hoffen kann man ja) zumal das alles per E-Mail erfolgt. Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte.

MfG, Mieze :D

Offline Thiod

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Re: Genehmigung zur Veröffentlichung durch Erziehungsberechtigte
« Antwort #1 am: 14. Februar 2014, 15:15:20 »
Hallo Mieze,

ich kenne diesen speziellen Wettbewerb nicht. Steht in den Bedingungen, dass die Eltern einverstanden sein müssen? Ich selbst habe ein paar Mal an einem anderen (ausgesprochenen Jugend-)Wettbewerb teilgenommen, wo das meines Wissens nie verlangt wurde - aber vielleicht war ich auch schon über die Altersgrenze wo sie es verlangt haben oder so.
Was Erklärungen per E-Mail angeht, kann man oft die Einverständniserklärung mit Unterschrift als PDF schicken, viele Leute erkennen das an. Wie das bei deinem speziellen Wettbewerb ist, weiß ich nicht.

Viele Grüße,
Thiod.
Wissen ist Macht - Phantasie ist Freiheit

Offline Miezekatzemaus

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Re: Genehmigung zur Veröffentlichung durch Erziehungsberechtigte
« Antwort #2 am: 14. Februar 2014, 17:59:38 »
Ah, danke Thiod. Ja, die Eltern müssen einverstanden sein.
Lg, Mieze :D

Offline Lachkakao

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Re: Genehmigung zur Veröffentlichung durch Erziehungsberechtigte
« Antwort #3 am: 14. Februar 2014, 19:34:24 »
Hallo Mieze,
bei welchen Wettbewerb hast du denn mitgemacht. Was war das Thema?

LG Lachkakao
Lebe dein Leben, denn es wird die nur einmal gegeben.

Offline Ann-Kathrin

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Re: Genehmigung zur Veröffentlichung durch Erziehungsberechtigte
« Antwort #4 am: 14. Februar 2014, 22:49:04 »
Meistens reicht schon ein einfacher Dreizeiler der Eltern, den du einscannst, wie Thiod schon sagte. Und wenn du dann angenommen wirst, musst du deine Eltern unterschreiben lassen im Vertrag. Natürlich zusätzlich zu deiner Unterschrift.