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Autor Thema: Reaktion der Regierung nachvollziehbar oder unrealistisch?  (Gelesen 6603 mal)

Offline Tintenflügel

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Reaktion der Regierung nachvollziehbar oder unrealistisch?
« am: 02. November 2012, 17:34:22 »
Hallo, zusammen!  :)

Also, das Problem ist folgendes: In meiner Geschichte kommen die drei Protagonisten in die Hauptstadt (es sind mittelalterliche Zeiten), zum Sitz der Regierung, dem Rat der Vier. Sie wollen den Rat unbedingt über die Rückkehr eines gefährlichen Magiers, der einmal versucht hat, das Land zu zerstören, aus Rache (also klassische Fislingsgeschichte, ich weiß...  ;)), zu warnen. Der Rat glaubt ihnen das aber natürlich nicht. Nun fliegt während dieser Audienz allerdings Dahlias Tarnung auf, denn sie ist eine Bogenjägerin und mit zwei Magiern (den anderen beiden Protas) befreundet, was gesetzmäßig streng verboten ist, da in diesem Land ein Krieg seit Jahrhunderten zwischen den beiden Völkern der Magier und Bogenjäger tobt. Außerdem kommt raus, dass der andere Prota Torus ein Halbmagier ist, eine "wertlose" Rasse, die früher politisch verfolgt wurde. Das ist allerdings nur Nebensache, es geht mehr um die Bogenjägerin. Also, wie gesagt der Rat erfährt dass sie eine ist. Nun dachte ich mir, dass ein Mitglied sie schon verhaften lassen will, ein anderes Mitglied ihm aber dazwsichenfunkt, und ihn heimlich überredet (aber so, dass die Drei es noch hören können) "die Sache ihm zu überlassen". Nun beendet der Rat die Audienz und dieses Mitglied des Rates führt die Drei dann noch aus dem Rathaus. Als sie dann draußenstehen und gehen wollen, hören sie das Mitglied des Rates dann aber noch sagen "Fangt sie", oder so ähnlich. Meine Frage also: Ist diese Reaktion auf eine Staatsverbrechen nachvollziehbar oder viel zu aufgeputscht, viel zu unrealistisch? an muss bedenken, dass dieses Mitglied des Rates sehr hinterhältig ist, aber trotzdem... Was glaubt ihr?
je suis venu au monde dans un temps très vieux
-Erik Satie-

Offline Thiod

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Re: Reaktion der Regierung nachvollziehbar oder unrealistisch?
« Antwort #1 am: 03. November 2012, 13:59:32 »
Hallo Tintenflügel,

ich denke, jemanden nicht zu verhaften, sondern erst einmal in Sicherheit zu wiegen, um ihn später doch zu fangen, ist nur dann nachvollziehbar, wenn man einen Vorteil daraus ziehen kann, z.B. sich vorher von der Person irgendetwas zeigen lässt o. sie noch für seine Zwecke nutzt. Wenn man jemanden einfach nur einlochen will, braucht man ja keine List - es sei denn natürlich, man will nicht, dass klar wird, dass die Regierung damit zu tun hat, aber wenn jemand ein Staatsverräter o.ä. ist, braucht man sich darum ja nicht zu kümmern.
Also wenn die List einen besonderen Nutzen für den listenreichen Ratsherren hat, ist es logisch, sonst nicht.

Viele Grüße,
Thiod.
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